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Formular und Metallkugelschreiber zur Stellung eines Insolvenzantrag Privatinsolvenz beantragen

Privatinsolvenz beantragen - Hilfe Insolvenzantrag stellen

Schuldnerberatung hilft bei Beantragung der Privatinsolvenz


Privatinsolvenz beantragen - das ist zu beachten!

In der Insolvenzordnung wird der Ablauf einer Privatinsolvenz gesetzlich festgehalten. So wird hier auch die sogenannte Restschuldbefreiung geregelt: gemeint ist, dass sich der Schuldner nach Ablauf der Privatinsolvenz von seinen verbliebenen Verbindlichkeiten befreien lassen kann. Damit erhalten auch stark verschuldete Menschen die Gelegenheit, einen finanziellen Neuanfang zu starten.

Das Verfahren beginnt damit, dass eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle über einen Schuldenbereinigungsplan versuchen wird, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

Bei ausbleibendem Erfolg wird die Schuldnerberatung die Privatinsolvenz anmelden und bei Gericht einreichen. Dafür müssen Sie sämtliche wirtschaftlichen sowie persönlichen Verhältnisse offenlegen. Angaben zum Einkommen sowie zum Arbeitgeber sind für Berufstätige Pflicht.

In der Regel wird die Schuldnerberatung das Antragsformular für die Privatinsolvenz ausfüllen. Beigefügt werden im Einzelnen die folgenden Bescheinigungen und Listen:

  1. Eine schriftliche Bestätigung durch einen Anwalt oder die Schuldnerberatung, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern bereits versucht wurde, allerdings gescheitert ist.
  2. Ein Vermögensverzeichnis mit
  3. Vermögensübersicht, einer Zusammenstellung des wesentlichen Inhaltes des Vermögensverzeichnisses.
  4. Ein Verzeichnis der Gläubiger.
  5. Ein Verzeichnis der gegen Sie gerichteten Forderungen.
  6. Einer Erklärung, mit der Sie bestätigen, dass die Angaben vollständig sind.
  7. Ein Schuldenbereinigungsplan.

Insolvenzantrag stellen - Wann wird er?

Der erste Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz ist die Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Dabei wird normalerweise der Schuldner selbst tätig, indem er Hilfe bei staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen oder Verbraucherzentralen sucht, aber auch bei Wohlfahrtsverbänden, Anwälten oder Steuerberatern, und diese beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.

Die Beantragung der Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn nach objektiver Betrachtung der Schuldensituation ersichtlich ist, dass der Schuldner mit eigenen Mitteln und ohne fachkundige Hilfe keinen Ausweg aus dem finanziellen Desaster finden wird.

Als Orientierung für den richtigen Zeitpunkt für den Gang in die Privatinsolvenz gilt, dass das eigene Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt oder die monatlich zu zahlenden Raten den Betrag von 2.500 Euro deutlich übersteigen. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, etwa wenn der Schuldner über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt.

Vor dem Gang zum örtlich zuständigen Insolvenzgericht muss zwingend der außergerichtliche Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubigern stehen.

Sofern sämtliche außergerichtlichen Einigungsversuche mit den Gläubigern gescheitert sind, wird die Privatinsolvenz beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht beantragt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnsitz des Schuldners. Der Sitz des oder der Gläubiger spielt dabei keine Rolle.

Liegen alle Voraussetzungen für die Beantragung einer Privatinsolvenz nach §§ 290, 305 und 311 InsO vor, so wird das Insolvenzgericht in der Regel ein entsprechendes Verfahren gegen den Schuldner auf den Weg bringen.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei zahlungsunfähigen Schuldnern, kann nach einer am 22. August 2007 von der Bundesregierung beschlossenen Reform der Verbraucherinsolvenz auch auf den außergerichtlichen Einigungsversuch verzichtet werden und das anhängige Verfahren zur Restschuldbefreiung sofort beim Insolvenzgericht beantragt werden.